Nein, einen neuen Mindestlohn für die Gebäudereinigung 2027 gibt es noch nicht. Stand 24. Oktober 2026 verhandeln die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) noch. Die zweite Verhandlungsrunde am 22. Oktober 2026 in Köln endete ohne Ergebnis, die dritte Runde folgt am 3. November 2026. (Quelle: IG BAU) Bis dahin gilt: 15,00 € pro Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6. Wir aktualisieren diesen Beitrag nach jeder Verhandlungsrunde.

Das Wichtigste gebündelt

  • Stand: Noch kein neuer Branchenmindestlohn für 2027 – die Tarifverhandlungen laufen.
  • Aktuell (2026): 15,00 € in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung), 18,40 € in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung).
  • Forderung IG BAU: 2 € mehr für alle Lohngruppen, also 17,00 € bzw. 20,40 €, bei 12 Monaten Laufzeit.
  • Angebot Arbeitgeber: keine Erhöhung bis April 2027, dann +1,8 % ab Mai 2027 (15,27 €) und +1,6 % ab Januar 2028 (rund 15,51 €).
  • Nächster Termin: 3. November 2026 in Köln – die IG BAU kündigt Protest an und schließt Streiks nicht aus.
  • Gesetzlicher Mindestlohn 2027: steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat.

Brandaktuell: Das erste Angebot der Arbeitgeber vom 22. Oktober 2026

In der zweiten Runde hat der BIV erstmals ein Angebot vorgelegt. Es sieht einen neuen Tarifvertrag ab 1. Januar 2027 mit 24 Monaten Laufzeit vor. Laut BIV ergibt das insgesamt 3,4 % mehr Lohn in zwei Jahren. (Quelle: BIV)

Zeitraum Erhöhung Lohngruppe 1 (pro Stunde)
bis 31.12.2026 – (aktueller Stand) 15,00 €
01.01. bis 30.04.2027 0 % 15,00 €
ab 01.05.2027 +1,8 % 15,27 €
ab 01.01.2028 +1,6 % 15,51 €

Die Euro-Werte hat die IG BAU nachgerechnet: von 15 € auf 15,27 €, ab Januar 2028 kämen 24 Cent dazu. (Quelle: IG BAU) Für Lohngruppe 6 nennt der BIV in seiner Mitteilung keine eigenen Werte.

Begründung der Arbeitgeber: Die ersten vier Monate ohne Erhöhung nennt der BIV eine Übergangsphase zur Stabilisierung. Er verweist auf die schwierige wirtschaftliche Lage und steigende Sozialversicherungsbeiträge. Laut seiner Herbst-Konjunkturumfrage rechnen nur 19 % der befragten Betriebe mit einer positiven Geschäftsentwicklung, 30 % mit einer negativen. (Quelle: BIV)

Reaktion der Gewerkschaft: Die IG BAU lehnt das Angebot ab. Verhandlungsführerin Zeynep Bicici kritisiert, dass zum Start gar keine Erhöhung vorgesehen ist. Sie verweist auf eine Inflationsrate von derzeit 2,8 %, die auch für 2027 erwartet wird. (Quelle: IG BAU)

Forderung der IG BAU und Angebot der Arbeitgeber im Vergleich

Ab Mai 2027 liegen beide Seiten in Lohngruppe 1 noch 1,73 € pro Stunde auseinander. Die IG BAU fordert seit Juni 2026 2 € mehr pro Stunde für alle Lohngruppen bei zwölf Monaten Laufzeit. (Quelle: IG BAU)

Kriterium Forderung IG BAU Angebot BIV
Laufzeit 12 Monate 24 Monate
Lohngruppe 1 ab 01.01.2027 17,00 € 15,00 €
Lohngruppe 1 ab 01.05.2027 17,00 € 15,27 €
Lohngruppe 1 ab 01.01.2028 offen (neue Verhandlung) 15,51 €
Lohngruppe 6 ab 01.01.2027 20,40 € nicht beziffert
Plus in Lohngruppe 1 mehr als 13 % 3,4 % in 2 Jahren

Die Gewerkschaft begründet ihre Forderung mit gestiegenen Kosten für Mieten, Kraftstoff und Lebensmittel. Viele Reinigungskräfte kämen laut IG BAU trotz Arbeit kaum über die Runden. Die Arbeitgeber halten dagegen, dass Kunden keine entsprechend höheren Preise für Reinigung zahlen würden. (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)

Wie geht es weiter? Dritte Runde, Protest und mögliche Streiks

Die dritte Verhandlungsrunde findet am 3. November 2026 in Köln statt. (Quelle: BIV)

  • Protest: Die IG BAU kündigt für den 3. November eine Protestkundgebung in der Kölner Innenstadt an.
  • Streik nicht ausgeschlossen: Bringt der Protest nichts, will die Gewerkschaft streiken. (Quelle: IG BAU)
  • Erwartung der Arbeitgeber: Der BIV fordert die IG BAU auf, ihre Forderung bis zur nächsten Runde an die wirtschaftliche Lage anzupassen.

Was passiert, wenn es bis Jahresende keine Einigung gibt?

Die Verordnung, die den Branchenmindestlohn für alle Betriebe verbindlich macht, läuft am 31. Dezember 2026 aus. Das ist die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung. (Quelle: Gesetze im Internet)

Ein neuer Branchenmindestlohn gilt erst dann für alle Betriebe, wenn sich die Tarifparteien einigen und das Bundesarbeitsministerium den neuen Tarifvertrag per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Als unterste Grenze gilt in jedem Fall der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 € ab 1. Januar 2027.

Was aktuell gilt: Branchenmindestlohn Gebäudereinigung 2026

Bis zum 31. Dezember 2026 gelten 15,00 € in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6. Die Branche hat neun Lohngruppen. Zwei davon sind allgemeinverbindlich und gelten für alle gewerblichen Reinigungskräfte in Deutschland, auch wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist. (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)

Lohngruppe Tätigkeit Stundenlohn 2026
Lohngruppe 1 Innen- und Unterhaltsreinigung (z. B. Büro-, Praxis- und Treppenhausreinigung) 15,00 €
Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €

Rechtsgrundlage ist die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung. (Quelle: Gesetze im Internet) Der Branchenmindestlohn gilt auch für Minijobber und für Beschäftigte ausländischer Firmen, die in Deutschland reinigen.

Die Branche ist mit rund 700.000 Beschäftigten das größte Handwerk in Deutschland. Etwa 500.000 von ihnen erhalten nur den Branchenmindestlohn, ein Großteil davon Frauen. (Quelle: IG BAU)

Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn: von 1,10 € auf 40 Cent

Mit dem Arbeitgeberangebot läge der Branchenmindestlohn Anfang 2027 nur noch 40 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Heute sind es 1,10 €. Grund ist, dass der gesetzliche Mindestlohn am 1. Januar 2027 auf 14,60 € steigt. (Quelle: IG BAU)

Zeitraum Gesetzlicher Mindestlohn LG 1 (Angebot BIV) Abstand LG 1 (Forderung IG BAU) Abstand
2026 13,90 € 15,00 € 1,10 € 15,00 € 1,10 €
Jan. bis Apr. 2027 14,60 € 15,00 € 0,40 € 17,00 € 2,40 €
ab Mai 2027 14,60 € 15,27 € 0,67 € 17,00 € 2,40 €

Die IG BAU hält einen spürbaren Abstand für nötig, damit Beschäftigte nicht in weniger anstrengende Berufe abwandern. Laut Gewerkschaft haben die Arbeitgeber in der ersten Runde erklärt, der Abstand spiele unter den veränderten Marktbedingungen nicht mehr dieselbe Rolle. (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)

Wie hoch der gesetzliche Mindestlohn ab 2028 ist, steht noch nicht fest. Darüber entscheidet die Mindestlohnkommission.

Allgemeiner Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026 und 2027

Unabhängig von der Gebäudereinigung steigt der gesetzliche Mindestlohn am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Das ist bereits in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt. (Quelle: Gesetze im Internet)

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt deshalb mit: von 603 € auf 633 € im Monat. Die Jahresgrenze liegt 2027 bei 7.596 €. (Quelle: Minijob-Zentrale)

Kennzahl 2026 ab 01.01.2027
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € 14,60 €
Minijob-Grenze pro Monat 603 € 633 €
Minijob-Grenze pro Jahr 7.236 € 7.596 €
Höchstverdienst in einem Ausnahmemonat 1.206 € 1.266 €

Die Minijob-Grenze berechnet sich so: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 632,67 €, also 633 €. In einzelnen Ausnahmemonaten darf ein Minijobber mehr verdienen, höchstens aber das Doppelte der Monatsgrenze. (Quelle: Minijob-Zentrale)

Was das für Minijobs in der Gebäudereinigung bedeutet

In der Gebäudereinigung gilt für Minijobber der höhere Branchenmindestlohn, nicht der gesetzliche. Deshalb sind hier weniger Stunden im Monat möglich als bei 14,60 €. Unsere eigene Rechnung auf Basis der Grenze von 633 €:

Stundenlohn Szenario Max. Stunden pro Monat
14,60 € gesetzlicher Mindestlohn 2027 ca. 43,4
15,00 € Lohngruppe 1, Angebot BIV bis April 2027 ca. 42,2
15,27 € Lohngruppe 1, Angebot BIV ab Mai 2027 ca. 41,5
17,00 € Lohngruppe 1, Forderung IG BAU ca. 37,2

Das ist relevant, weil Minijobs laut BIV knapp die Hälfte der Beschäftigung in der Gebäudereinigung ausmachen. (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)

💡 Hinweis aus unserer Praxis: Steigt der Stundenlohn, sinkt die Zahl der Stunden, die ein Minijobber innerhalb der 633-€-Grenze arbeiten darf. Wer Minijobber mit festen Monatsstunden beschäftigt, sollte die Verträge nach dem Tarifabschluss prüfen, damit die Grenze nicht regelmäßig überschritten wird.

Hintergrund: So ist die Tarifrunde 2026 bisher verlaufen

Die Tarifrunde läuft seit Juni 2026, zwei Verhandlungen sind ohne Ergebnis geblieben. (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung) (Quelle: IG BAU)

Datum Ereignis
03.11.2026 3. Verhandlungsrunde in Köln, begleitet von einer Protestkundgebung der IG BAU (angekündigt)
22.10.2026 2. Runde in Köln: erstes Angebot der Arbeitgeber, IG BAU lehnt ab
09.09.2026 1. Runde in Düsseldorf: nach rund drei Stunden beendet, kein Angebot der Arbeitgeber
15.06.2026 IG BAU stellt Forderung vor: 2 € mehr pro Stunde, 12 Monate Laufzeit; BIV weist sie zurück
21.01.2026 Gespräche über eine Jahressonderzahlung scheitern

Die Argumente beider Seiten

  • Arbeitgeber (BIV): steigende Kosten, schwache Nachfrage und wirtschaftliche Unsicherheit. Laut BIV ist die Stimmung in den Betrieben so schlecht wie nie seit Beginn der Umfrage 2019. Zusätzlich könnte die geplante Minijob-Reform der Bundesregierung die Lohnnebenkosten laut BIV um mehr als 30 % erhöhen.
  • Gewerkschaft (IG BAU): Die Branche wachse. Die 25 größten Facility-Service-Unternehmen steigerten ihren Umsatz im letzten Geschäftsjahr im Schnitt um 6,3 %. Reinigungsarbeit werde zu billig verkauft, und hohe Fluktuation zeige, dass die Löhne zu niedrig seien.

(Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)

Keine Jahressonderzahlung

Im letzten Tarifabschluss 2024 hatten beide Seiten vereinbart, über eine Jahressonderzahlung zu sprechen. Die IG BAU forderte 100 % eines Monatseinkommens, nur für Gewerkschaftsmitglieder in Innungsbetrieben. Der BIV brach die Gespräche im Januar 2026 mit Verweis auf die Wirtschaftslage ab. (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)

Lohnentwicklung der letzten Jahre

Der letzte Tarifvertrag für 2025 und 2026 brachte in Lohngruppe 1 insgesamt 11,1 % mehr (von 13,50 € auf 15,00 €), in Lohngruppe 6 10,2 % (von 16,70 € auf 18,40 €). Von 2016 bis 2026 stieg der Branchenmindestlohn für Ungelernte im Westen um 53 % (von 9,80 € auf 15,00 €), im Osten um mehr als 72 % (von 8,70 € auf 15,00 €). Die Verbraucherpreise stiegen von 2016 bis 2025 laut BIV um rund 28 %. (Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung)

Fazit: Der Mindestlohn 2027 entscheidet sich in den nächsten Wochen

Einen neuen Branchenmindestlohn für 2027 gibt es noch nicht. Fest steht nur der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 € ab Januar 2027. Zwischen Angebot (15,27 € ab Mai 2027) und Forderung (17,00 €) liegt in Lohngruppe 1 noch eine große Lücke. Die dritte Runde am 3. November 2026 wird zeigen, ob eine Einigung vor Jahresende möglich ist.

💡 Hinweis für Auftraggeber: Steigen die Branchenlöhne, wirkt sich das in der Regel auf die Preise für Treppenhausreinigung und Büroreinigung aus. Viele Reinigungsverträge enthalten dafür eine Lohngleitklausel. Wir informieren unsere Kunden in Braunschweig rechtzeitig, sobald das Ergebnis feststeht. Wie sich die Preise zusammensetzen, zeigen unsere Ratgeber zu den Kosten einer Büroreinigung und zur Treppenhausreinigung pro Etage.

Quellen

Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung

Das steht noch nicht fest. Die Tarifverhandlungen laufen, die nächste Runde ist am 3. November 2026. Die Arbeitgeber bieten 15,00 € bis April und 15,27 € ab Mai 2027, die Gewerkschaft fordert 17,00 € (Lohngruppe 1).

2026 beträgt er 15,00 € pro Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) und 18,40 € für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6).

Ja. Der Branchenmindestlohn ist allgemeinverbindlich und gilt für alle gewerblichen Reinigungskräfte, auch für Minijobber.

Ab 1. Januar 2027 beträgt er 14,60 € pro Stunde. Das ist bereits in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Ab 1. Januar 2027 liegt sie bei 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr. (Quelle: Minijob-Zentrale)

Die aktuelle Verordnung zum Branchenmindestlohn läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ein neuer Branchenmindestlohn wird erst nach einer Einigung und einer neuen Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für alle Betriebe verbindlich. Die unterste Grenze ist dann der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 €.

Bisher nicht. Die IG BAU schließt Streiks aber nicht aus, falls die dritte Runde am 3. November 2026 kein Ergebnis bringt.

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