Einmal pro Woche ist der branchenübliche Standard für die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus. Eine gesetzliche Mindestfrequenz gibt es nicht — wie oft gereinigt wird, regelt in erster Linie der Mietvertrag oder die Hausordnung. Fehlt dort eine konkrete Vorgabe, gelten erprobte Richtwerte aus der Praxis und der Rechtsprechung.

Was sagt das Gesetz zur Reinigungsfrequenz?

Eine gesetzlich festgelegte Mindesthäufigkeit für die Treppenhausreinigung existiert in Deutschland nicht. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass Gemeinschaftsflächen in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten sind — so ergibt es sich aus § 535 BGB.

Die einzige konkrete gerichtliche Orientierung kommt vom Amtsgericht Regensburg (Az. 11 C 3751/03): Einmal pro Woche ist ausreichend. Gleichzeitig stellt das Gericht klar: Zweimal pro Woche übersteigt das Wirtschaftlichkeitsgebot — diese Mehrkosten dürfen nicht vollständig auf die Mieter umgelegt werden.

Der Mietvertrag und die Hausordnung sind damit die entscheidenden Dokumente. Was dort steht, ist bindend — solange es zumutbar ist und das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verletzt.

Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?

Die optimale Reinigungsfrequenz hängt vom Objekt ab. Als Orientierung:

Objekttyp Empfohlenes Intervall Begründung
Großes MFH (6+ Parteien, Stadt) 1-2× pro Woche Hoher Verkehr rechtfertigt höhere Frequenz — jedoch nur 1× pro Woche als Betriebskosten umlagefähig
Mittleres MFH (3–5 Parteien) 1× pro Woche Standardrichtwert, rechtlich abgesichert
Kleines MFH (2–3 Parteien, ruhig) Alle 14 Tage Ausreichend bei geringem Verkehr
Ländliche Wohnanlage Alle 14 Tage Geringeres Schmutzaufkommen, wirtschaftlich sinnvoll
Gewerbeeinheiten im EG 2–3× pro Woche Erhöhter Publikumsverkehr rechtfertigt häufigere Reinigung

Wann sollte häufiger gereinigt werden?

Bestimmte Situationen machen eine erhöhte Reinigungsfrequenz sinnvoll oder notwendig — auch wenn der Mietvertrag nur einen wöchentlichen Turnus vorsieht:

Herbst und Winter: Feuchtigkeit, Laub, Streusplitt und Matsch werden ins Treppenhaus getragen. Zwei bis drei Reinigungen pro Woche sind in dieser Jahreszeit empfehlenswert — insbesondere aus Sicherheitsgründen, da nasse Stufen die Sturzgefahr deutlich erhöhen.

Handwerkerarbeiten im Haus: Staub, Bauschutt und Schmutz durch laufende Renovierungen erfordern Zwischenreinigungen. Diese Kosten trägt grundsätzlich der Vermieter, da sie nicht aus dem normalen Mietbetrieb entstehen.

Erhöhter Publikumsverkehr: Objekte mit Gewerbeeinheiten, Arztpraxen oder häufigem Besucherverkehr im Erdgeschoss haben ein höheres Schmutzaufkommen und sollten häufiger gereinigt werden.

Schlechte Witterung: An Regentagen reicht ein einmaliger Durchgang oft nicht. Professionelle Reinigungsdienste reagieren flexibel auf solche Situationen — ein klarer Vorteil gegenüber starren Mieterplänen.

Was eine professionelle Reinigung im Vergleich zur Eigenreinigung durch Mieter konkret leistet: Treppenhausreinigung — was gehört dazu? Leistungen & Kosten.

Wann darf das Treppenhaus gereinigt werden?

Die Reinigung darf grundsätzlich an Werktagen zu jeder Tageszeit stattfinden — allerdings mit folgenden Einschränkungen:

Zeitraum Regelung
Nachtruhe (22:00 – 06:00 Uhr) Keine Reinigung erlaubt
Mittagsruhe (13:00 – 15:00 Uhr) Je nach Hausordnung einzuhalten
Sonn- und Feiertage Reinigung grundsätzlich nicht erlaubt
Werktags außerhalb der Ruhezeiten Frei wählbar — kein fester Wochentag vorschreibbar

Wichtig: Der Vermieter darf keinen festen Wochentag für die Reinigung vorgeben (AG Reichenbach, WM 94, 322). Der Mieter entscheidet selbst, wann er innerhalb des zulässigen Zeitrahmens reinigt. Professionelle Reinigungsdienste arbeiten in der Regel früh morgens vor Bürobeginn — das ist für Mieter und Bewohner die angenehmste Lösung.

Wer legt die Reinigungsfrequenz fest?

Das hängt davon ab, wer für die Reinigung zuständig ist:

Reinigungsfirma beauftragt: Der Vermieter legt die Frequenz im Dienstleistungsvertrag fest. Die Kosten sind als Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig — vorausgesetzt, Betriebskosten sind im Mietvertrag vereinbart. Mehr dazu: Darf der Vermieter das Treppenhaus reinigen lassen?

Mieter reinigen selbst (Kehrwoche): Der Vermieter legt Turnus und Bereiche im Mietvertrag fest — jedoch keinen festen Wochentag und keine bestimmten Reinigungsmittel. Wie die Pflicht der Mieter genau geregelt ist: Treppenhausreinigung durch Mieter — Pflichten & Grenzen.

Für viele Vermieter und Hausverwaltungen ist die Beauftragung einer professionellen Reinigungsfirma die unkomplizierteste Lösung: fixer Turnus, konstante Qualität, keine Konflikte zwischen Mietparteien. Was das pro Etage kostet: Treppenhausreinigung — Kosten pro Etage.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es gibt keine gesetzliche Mindestfrequenz. Das Amtsgericht Regensburg hat einmal pro Woche als ausreichend und zweimal pro Woche als unwirtschaftlich eingestuft. Maßgeblich ist das, was im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart wurde.

Ja, bei kleineren Wohnanlagen mit wenigen Parteien und geringem Schmutzaufkommen gilt alle 14 Tage als ausreichend. In größeren oder städtischen Gebäuden ist wöchentliche Reinigung empfehlenswert.

Nein. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist die Treppenhausreinigung grundsätzlich nicht erlaubt.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu, aber es ist aus Sicherheitsgründen dringend empfehlenswert. Nasse und verschmutzte Stufen erhöhen die Sturzgefahr erheblich.

Nein. Der Vermieter darf den Turnus festlegen, aber keinen konkreten Wochentag vorschreiben. Der Mieter entscheidet selbst, wann er innerhalb der Ruhezeiten reinigt.

Dann gilt der Praxisstandard von einmal pro Woche als Orientierung. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Klärung mit dem Vermieter oder eine Anpassung des Mietvertrags.

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