Sobald die Temperaturen in der Löwenstadt sinken und sich der erste Frost auf die Gehwege legt, beginnt für Immobilienbesitzer eine kritische Zeit. Während wir als Ihre Reinigungsfirma in Braunschweig im Inneren des Gebäudes für Sicherheit und Sauberkeit sorgen, lauern draußen oft unterschätzte Haftungsrisiken.

In diesem Beitrag klären wir, was Vermieter in Braunschweig wissen müssen, um rechtssicher durch den Winter zu kommen – und wo die Trennung zwischen Innenreinigung und Winterdienst liegt.

Die Rechtslage in Braunschweig: Wer muss schippen?

In Braunschweig ist die Sache klar geregelt: Die Stadt überträgt die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Hauseigentümer. Auch wenn Sie diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen haben, bleibt eine Überwachungspflicht. Passiert ein Unfall, weil nicht gestreut wurde, steht der Vermieter in der Verantwortung.

Wichtige Fakten für Braunschweiger Eigentümer:

  • Zeitraum: Werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr muss geräumt sein.
  • Breite: Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Meter schnee- und eisfrei gehalten werden.
  • Salzverbot: In Braunschweig ist die Verwendung von Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten (Umweltschutz). Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat.

💡 Empfohlen: Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Braunschweig, um Bußgelder zu vermeiden.

Treppenhausreinigung vs. Winterdienst: Eine wichtige Trennung

Häufig erleben wir es bei unserer täglichen Arbeit in der Unterhaltsreinigung von Treppenhäusern in Braunschweig: Das Treppenhaus glänzt, aber direkt vor der Haustür beginnt die Rutschpartie.

Wichtig zu verstehen: Ein Auftrag für die Gebäudereinigung beinhaltet in der Regel nicht automatisch den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen.

  • Unsere Aufgabe: Wir sorgen im Rahmen der Gebäudereinigung dafür, dass Schmutz, Schneematsch und Feuchtigkeit nicht in das Gebäude getragen werden, um die Rutschgefahr auf Fliesen und Stufen zu minimieren.
  • Ihre Aufgabe (oder die des Winterdienstes): Die Befreiung der Zuwege und öffentlichen Gehwege von Eis und Schnee.

💡 Empfohlen: Achten Sie besonders auf den Übergang vom glatten Außenbereich zum (vielleicht feuchten) Innenbereich. Hier entstehen die meisten Unfälle durch Ausrutschen.

Warum Sauberkeit im Winter besonders wichtig ist

Gerade bei Frost und Matsch ist eine professionelle Büroreinigung in Braunschweig oder Treppenhauspflege essenziell. Streusalzreste (die von öffentlichen Straßen reingetragen werden) und Granulat greifen Bodenbeläge an und machen Oberflächen stumpf oder klebrig.

Als lokale Experten sehen wir uns als Ihr Partner. Wenn unser Team bei der Reinigung feststellt, dass die Räumpflicht im Außenbereich vernachlässigt wurde, geben wir unseren Kunden oft einen kurzen Hinweis – denn wir wissen, wie schnell Haftungsfragen teuer werden können.

Haftungsrisiken minimieren

Wenn ein Passant vor Ihrer Immobilie stürzt, drohen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Deutsche Mieterbund gibt hierzu klare Richtlinien vor, wie die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten ist.

Zusammengefasst für Vermieter:

  1. Klare Verträge: Ist die Räumpflicht wirksam auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen?
  2. Kontrolle: Werden die Zeiten (7:00 bis 20:00 Uhr) eingehalten?
  3. Dokumentation: Führen Sie ein kurzes Protokoll über erfolgte Kontrollen.

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