Die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters fĂĽr die Flurreinigung wirft bei EigentĂĽmern und Hausverwaltungen oft eine zentrale Frage auf: Wie werden die Kosten transparent und rechtssicher abgerechnet? In einer Stadt wie Braunschweig, in der das MietpreisgefĂĽge und die Nebenkostenabrechnungen strengen PrĂĽfungen unterliegen, ist die korrekte Handhabung der Betriebskosten essenziell.

Die rechtliche Basis: Gebäudereinigung als umlagefähige Betriebskosten

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die regelmäßige Säuberung des Gemeinschaftseigentums sind gemäß § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) voll umlagefähig. Das bedeutet, dass Vermieter die Ausgaben für die Reinigungskräfte im Rahmen der jährlichen Abrechnung auf die Mieter übertragen können, sofern dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.

Hierbei greift das Wirtschaftlichkeitsgebot. Vermieter sind verpflichtet, ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu wählen. Als lokale Reinigungsfirma in Braunschweig unterstützen wir Sie durch transparente Leistungsverzeichnisse dabei, diesen Nachweis gegenüber den Mietparteien lückenlos zu führen.

Transparente Abrechnungsmodelle und VerteilungsschlĂĽssel

Die Verteilung der Kosten erfolgt in der Regel über zwei gängige Wege:

  1. Nach Wohnfläche (Quadratmeter): Der klassische Maßstab, der oft als am gerechtesten empfunden wird.
  2. Nach Wohneinheiten: Eine Pauschalabrechnung pro Partei, die besonders in kleineren Objekten im Magniviertel oder in der Nordstadt Anwendung findet.

Wichtig ist die Abgrenzung: Nur die laufende Unterhaltsreinigung darf umgelegt werden. Einmalige Kosten, wie eine Baureinigung nach Sanierung, gelten als Instandhaltungskosten und müssen vom Eigentümer getragen werden. Für die regelmäßige Pflege ist die Kalkulation der Treppenhausreinigung jedoch ein klarer, durchlaufender Posten.

💡 Profi-Tipp Ihrer Reinigungsfirma: Achten Sie auf die Steuervorteile! Mieter und selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis zu 4.000 € jährlich) direkt von der Einkommensteuer absetzen gemäß § 35a EStG.

Werterhalt durch definierte Reinigungsintervalle

Die Kostenhöhe wird maßgeblich durch das gewählte Reinigungsintervall bestimmt. Während in hochfrequentierten Bürogebäuden eine tägliche Reinigung nötig ist, reicht in reinen Wohnobjekten oft ein wöchentlicher Rhythmus. Eine professionelle Büroreinigung in Braunschweig lässt sich zudem oft synergetisch mit der Treppenhauspflege kombinieren, was die Anfahrtskosten senkt und die Effizienz steigert.

Fazit: Rechtssicherheit schafft Mieterzufriedenheit

Eine saubere Immobilie ist in Braunschweig kein Luxus, sondern ein Standard, der durch eine klare Abrechnungsstruktur für alle Seiten fair bleibt. Durch die Umlagefähigkeit und die steuerliche Absetzbarkeit ist die professionelle Pflege oft kostenneutraler als gedacht und schützt gleichzeitig die Bausubstanz vor langfristigen Schäden.

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